30.01.2013
Der Heimat- und Geschichtsverein Oberkleen e.V. hat seinen Sitz in Langgöns Ortsteil Oberkleen und wurde im August 2010 gegründet. Vorher bestand bereits ein heimatgeschichtlicher Arbeitskreis. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist ehrenamtlich tätig. Zur Zeit hat der Verein ca. 30 Mitglieder.
05.06.2013
Der Heimat- und Geschichtsverein Oberkleen e.V. ist bei seiner Arbeit auf Spenden angewiesen. Das Geld, das durch Spenden eingenommen wird, wird für die Projektarbeit des HGO verwendet, beispielsweise für Forschungsarbeiten in Archiven zur Erstellung der Oberkleener Heimathefte oder für ein Projekt wie VOM KORN ZUM BROT das zusammen mit der Kleeblattgrundschule Oberkleen durchgeführt wird. Wenn Sie die Arbeit des HGO mit einer Spende unterstützen wollen, ist das mit der unten auf dieser Seite angegeben Bankverbindung möglich.
Der Heimat- und Geschichtsverein Oberkleen e.V. ist berechtigt, steuerlich abzugsfähige Spendenquittungen auszustellen.
Als kleines Dankeschön möchten wir die Spender namentlich mit dem Spendenbetrag erwähnen. Sofern Sie das nicht wünschen, aber dennoch unsere Arbeit unterstützen wollen, bitten wir Sie auf dem Überweisungsträger "Spende anonym" zu vermerken. Dann erscheint nur der Betrag Ihrer Spende, ohne dass Ihr Name genannt wird.
Der Verein widmet sich der Erforschung der Geschichte und dem Erhalt des Brauchtums in Oberkleen. Der Verein will durch seine Arbeit Themen der Ortsgeschichte, des Brauchtums und der Tradition aufgreifen, bearbeiten und darstellen und das Interesse und Verständnis durch Veröffentlichung, Vorträge und Führungen wecken und fördern. Er hat im Rahmen seiner Möglichkeiten die Pflicht, historische Schriften und Bilder zu dokumentieren und kulturgeschichtlich wertvolle Gegenstände aufzubewahren. In Absprache mit der Gemeinde Langgöns hat der Verein das Recht und die Pflicht, den Dorfchronisten von Oberkleen zu benennen. Der Verein bemüht sich, Kindern und Jugendlichen kulturhistorische Zusammenhänge näher zu bringen.
30.01.2013
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft beim Heimat- und Geschichtsverein Oberkleen e.V. (HGO) interessieren. Dazu laden Sie sich die nachfolgende Beitrittserklärung auf Ihren Computer, füllen diese aus senden die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung an:
Thorsten Friedrich, Mittelweg 22, 35428 Langgöns-Oberkleen
Beitrittserklärung herunterladen
Sie erhalten dann umgehend den Begrüßungsbrief des HGO.
Vorsitzender: Dr. Kurt Hanika Tel.: +49 6447 6813
Stellvertreterin: Sandra Schneider Tel.: +49 6447 8873795
Kassierer und Datenschutzbeauftragter:
Thorsten Friedrich Tel.: +49 6447 7522
Schriftführer: Werner Röhrich Tel.: +49 6447 1319
Dorfchronist: Dr. Kurt Hanika Tel.: +49 6447 6813
12. März 2019
zu A) Der Austritt eines Mitgliedes kann jederzeit gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Die Erklärung wird zum Schluss des Geschäftsjahres wirksam, wenn sie dem Vorstand spätestens einen Monat vor Ablauf des Jahres zu gegangen ist. Bis zum Ablaufdes Geschäftsjahres bleibt das ausscheidende Mitglied zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
zu B) Der Todeines Mitgliedes bewirkt das sofortige Ausscheiden.
zu C) Mitglieder des Vereins, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder in sonstiger Weise den Interessen des Vereins zuwider handeln, können durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Mitglied den Beitrag trotz schriftlicher Mahnung nicht entrichtet.
Zur Finanzierung seiner Aufgaben erhebt der Verein Mitgliederbeiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
Organe des Vereins sind:
a) die Wahl des Vorstandes
b) jährliche Wahl von 2 Rechnungsprüfern auf die Dauer von 2 Jahren. Die Rechnungsprüfer können nur einmal wiedergewählt werden.
c) die Festsetzung des jährlichen Beitrages.
d) die Entgegennahme des Vorstandsberichtes und des Kassenberichtes
e) die Entlastung des Vorstandes
f) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen
g) die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
h) Die Wahl der Dorfchronistin oder des Dorfchronisten auf unbestimmte Zeit
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) dem/der Vorsitzenden
b) dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem/der Kassierer/in. Der/die Kassierer/in ist gleichzeitig Datenschutzbeauftragte/r
d) dem/der Schriftführer/in
e) dem/der Dorfchronisten/in
Die Vorstandsmitglieder zu a) bis d) bilden den geschäftsführenden Vorstand. Sie führen den Verein gemäß § 26 BGB. Er kann für bestimmte Aufgaben einer oder mehreren Person/en Vollmachten erteilen.
Der/die Vorsitzende, sein/e Stellvertreter/in, der/die Schriftführer/in und der/die Kassierer/in sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam.
Der Verein verarbeitet folgende personenbezogene Daten:
Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname, Wohnort, Eintrittsdatum, Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse verarbeitet.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden Protokolle und Mitteilungen an die E-Mail-Adresse der Mitglieder versendet.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO.
Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung verarbeitet.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
Zum Zwecke der Außendarstellung können Fotos von Mitgliedern von Veranstaltungen auf der Vereinswebseite www.hgo-ev.de veröffentlicht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO.
Die obengenannten Daten werden 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht. Die IP-Adressen, die beim Besuch der Vereinswebseite gespeichert werden, werden nach 30 Tagen gelöscht.
Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht. Der Widerruf ist an den Datenschutzbeauftragten des Vereins datenschutz.hgo-ev@t-online.de zu richten.
Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben
genannten Personen aus dem Verein hinaus.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der geschäftsführende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das gesamte Vermögen des Vereins an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft für gemeinnützige oder mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne des §53 AO in der Gemeinde Oberkleen.
Diese Satzung tritt mit Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung am 01. April 2019 in Kraft.
Langgöns, den 12. März 2019
30.01.2013
Die Beitragsordnung wurde am 1. März 2011 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft und ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 24 Euro.
(2) Der jährliche Betrag für Familien beträgt 36 €
(3) Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 100 EUR.
(4) Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
(5) Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind Mitglieder von der Beitragszahlung befreit.
(1) Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft kann ein Minderbeitrag beantragt werden.
(2) Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung.
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am Beginn des Geschäftsjahres in voller Höhe fällig.
(2) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung auf das nachfolgend genannte Konto
Kontoinhaber: Heimat- und Geschichtsverein Oberkleen e.V.
Bank: Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE83 5139 0000 0080 8022 00
BIC: VBMHDE5F
(3) Alternativ kann auch eine Barzahlung an den Kassierer erfolgen.
Der Vorstand im Februar 2011